(Krankenversicherung – Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG – hinreichender Nachweis der Wirksamkeit einer bestimmten Therapie – Benennung eines im EU-Ausland tätigen Arztes als Sachverständiger – Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung überlanger Dauer des Verfahrens in einer Vorinstanz zur Vorbereitung von Entschädigungsansprüchen nach der EMRK )
Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines einzelnen Bürgers auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel – hier: Bundeszuschuss zur GKV gem § 221 Abs 1 SGB 5 idF vom 26.03.2007