Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – fehlerhafte Sachaufklärung – Darlegung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags – Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und der Rechtsauffassung des LSG – grundsätzliche Bedeutung – Darlegungsanforderungen
(Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG – keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße – kein grundsätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich einer fortbestehenden Prüfungspflicht des Gesetzgebers über die Wirksamkeit sog Hofabgabeklausel)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede unter unzureichender Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil – zudem ungerechtfertigte Annahme von Schmähkritik – hier: Kritik einer Flüchtlingsorganisation an Ausländerbehörde – Gegenstandswertfestsetzung
Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren Etagen zur Genehmigung gestellt werden und ein Teil dieser Nutzungen unzulässig und die zulässigen Nutzungen ohne die unzulässigen Nutzungen verwirklicht werden können