Leistungen, Schadensersatz, Berufung, Abnahme, Schlussrechnung, Mangel, Leistung, Berechnung, Zahlung, Umfang, Herstellungsanspruch, Planungsleistungen, Vertrag, Besteller, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bzw erneuter Haftbefehl ohne hinreichende Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – Gegenstandswertfestsetzung