Sozialhilfe – Kostenersatz durch Erben – Vorliegen einer besonderen Härte – Verwertung eines zu Lebzeiten des Leistungsberechtigten privilegierten Vermögens – vom Erben vor und nach dem Tod des Leistungsberechtigten bewohntes Hausgrundstück – Umfang des Kostenersatzanspruchs – Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Barbetrag bei stationärer Unterbringung
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 – Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht; Finanzrechtsweg gegeben)