Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes bzgl. eines Vollstreckungsverfahrens aus einem vor dem Güterichter geschlossenen Vergleichs in einem baurechtlichen Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren als Neben- bzw. Annexverfahren zum Erkenntnisverfahren, Gegenstandswert bemisst sich nach festgesetztem Streitwert des Erkenntnisverfahrens, Keine Minderung des so ermittelten Gegenstandswertes bei Vollstreckung
Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines gebrauchten Diesel-Fahrzeugs mit 3,0-Liter-Dieselmotor (Audi A7)