Stattgebender Kammerbeschluss: Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl einer Titelschlagzeile, der es aufgrund der Verwendung eines Rechtsbegriffs (hier: “Verpfändung”) an einem hinreichenden tatsächlichen Gehalt mangelt – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl “Aufmacherfragen” – hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung – Gegenstandswertfestsetzung