Gesundheitsangaben auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels: Beifügen von speziellen gesundheitsbezogenen Angaben durch Verweis auf die Verpackungsrückseite – B-Vitamine II
(Anforderungen an eine wirksame Einwilligung in telefonische Werbung und in Erstellung von Nutzungsprofilen unter Zugrundelegung der Richtlinie 2002/58/EG – Cookie-Einwilligung II)