Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei rein formaler Entscheidung über Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 172 Abs 2 S 1 StPO ohne hinreichende Berücksichtigung des Vorbringens zur Verletzteneigenschaft – grundrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung ggf auch bzgl Straftatbeständen zum Schutz der Rechtspflege
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht dargelegt
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer einer bereits lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt hinreichende fachgerichtliche Begründung der Gefahrenprognose voraus – hier: Grundrechtsverletzung durch mangelnde Konkretisierung der zu erwartenden Straftaten sowie offensichtlich unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung