Markenbeschwerdeverfahren – nicht vollständige Einzahlung der Beschwerdegebühr: Einzugsermächtigung enthält die richtige Gebührenziffer aber die Angabe eines nicht ausreichenden Betrages – keine Auslegung, dass durch Korrektur des Betrages die gesamte Gebühr eingezogen werden soll
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „BEFA“ – schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung – Sicherung des eigenen Besitzstandes – keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht – kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber – keine unzulässige Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage der Parteien – keine bösgläubige Markenanmeldung