Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „pjur (Wort-Bild-Marke)“ – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine bösgläubige Markenanmeldung – Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts – Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung nicht bösgläubig, wenn er Verletzungsprozess führt und den Schutzumfang seiner Marke möglicherweise zu weit zieht – zur Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren „POST“ – hier: „Erinnerung gegen Kostenrechnung“ – Rechtsbehelf der unbefristeten Erinnerung gegen Kostenrechnung – fehlende Rechtsgrundlage zur Auferlegung der Zeugen- und Sachverständigenkosten – Zeugen- und Sachverständigeneinvernahme wurde von Gerichts wegen veranlasst – keine Kostenauferlegung durch den Senat – Verfahrensausgang rechtfertigt keine Berechnung der Auslagen