Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Bezeichnung als “durchgeknallte Frau” in Presseveröffentlichung – Gegenstandswertfestsetzung
Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – “Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird” – Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit – religiöse Anstößigkeit – Verstoß gegen die guten Sitten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede unter unzureichender Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil – zudem ungerechtfertigte Annahme von Schmähkritik – hier: Kritik einer Flüchtlingsorganisation an Ausländerbehörde – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als “Winkeladvokatur” ggf durch Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) geschützt – Zur Reichweite der Meinungsfreiheit bzgl Äußerungen im gerichtlichen Verfahren – sowie zu den Voraussetzungen der Annahme von Schmähkritik – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung – hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins – unzureichende Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs sowie der Intention der beanstandeten Äußerung – fachgerichtliche Auslegung der beanstandeten Äußerung nicht hinreichend begründet
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch unzureichende Abwägung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) – hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im “Kampf ums Recht” – verfehlte fachgerichtliche Auslegung als Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro