Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit eines im Rahmen von Führungsaufsicht gem § 68b Abs 1 Nr 4 StGB für fünf Jahre auferlegten Verbotes der Publikation nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Gedankenguts – Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen – Zudem Unbestimmtheit des Verbots und mangelnde Abwägung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als “Gen-Milch” zu bezeichnen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen – insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines „Abtreibungsarztes“ in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen anzusprechen – zu unterlassen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung einer im Internet veröffentlichten Meldung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren – hier: Abwägung bei geringfügigem strafrechtlichem Vorwurf; staatsanwaltschaftliche Pressemitteilung über Ermittlungsverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung, die wörtliche Zitierung von Teilen eines anwaltlichen Schreibens im Internet zu unterlassen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) – hier: Plakatierung für “Aktion Ausländerrückführung”