Wie in fast allen Bereichen ergeben sich 2022 auch Änderungen im Arbeitsrecht. Nicht nur der Mindestlohn und die Mindestvergütung für Auszubildende steigen zum 1. Januar 2022, auch die Verlängerung der Auszahlung des steuerfreien Corona-Bonus, bringen Arbeitnehmer:innen Vorteile.