Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl der Anordnung von Untersuchungshaft in einem strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Freigesprochenen gem § 362 Nr 5 StPO – Folgenabwägung
Aserbaidschanischer Asylkläger, Mutter armenischer Volkszugehörigkeit,, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Jugendstrafe,, Gleichsetzen von, Prüfungsumfang des Gerichts bei Widerrufsbescheiden,, Widerrufsentscheidung des Bundesamtes im Ermessen nach bereits sachlich geprüftem und verneintem Widerruf und förmlicher Mitteilung an die Ausländerbehörde (Negativmitteilung),, Ersetzen des dem Bundesamt eingeräumten Ermessens seitens des Gerichts unzulässig.