Softwaremanipulation bei Dieselfahrzeug: Haftung des Herstellers als mittelbarer Täter für den durch den Händler als vorsatzloses Werkzeug begangenen Betrug auf Schadensersatz
Markenbeschwerdeverfahren – “Tectronic GERMANY Autoteile (Wort-Bild-Marke)/Techtronic (Unionsmarke)” – zur fehlenden Vorlage einer Vollmacht für den Inlandsvertreter durch die auswärtige Inhaberin der Widerspruchsmarke – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr – klangliche Zeichenähnlichkeit – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – der Widersprechenden wurde die Möglichkeit zur Begründung ihrer Erinnerung genommen – Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs