Nichtannahme einer wegen Begründungsmängeln offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ablehnung der Beistandszulassung mangels Sachdienlichkeit
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG ) – Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige Sachaufklärung, idR im Wege einer mündlichen Verhandlung, voraus – ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen nicht hinreichend