Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verfassungskonformer Auslegung im Steuerrecht – Verletzung des Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) durch unzulässige einengende Auslegung eines steuerrechtlichen Ausnahmetatbestands – Art 6 Abs 1 GG erlaubt die Besserstellung Verheirateter bzgl der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer – hier: Beschränkung der Ausnahme von der Steuerpflicht auf überwiegende Nutzung der Wohnung als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung
Vertrags(zahn)ärztliche Vergütungsbestimmung – Auslegung – Maßgeblichkeit des Wortlauts der Regelungen – erweiterte Abrechnungsmöglichkeit – Anwendung der Auslegungsgrundsätze auf eine konkrete Gebührenordnungsposition – keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache