Anspruch auf Förderung nach der Bayerischen Corona-Pflegebonus Richtlinie, keine Förderung mit bayerischem Corona-Pflegebonus bei Tätigkeit in einer teilstationären Einrichtung für behinderte Menschen
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).