Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten – hohe Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung schwerer Sexualstraftaten
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten – hohe Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung schwerer Sexualstraftaten