Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zur ausschließlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für die Überprüfung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen nicht zu beanstanden – Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Einleitung eines Kindesschutzverfahrens (§ 1666 BGB) bereits nicht hinreichend substantiiert begründet – zudem keine Grundrechtsverletzung ersichtlich