Anspruch der Telefongesellschaft auf Vergütung der Nutzung von 0900er-Nummern: Erforderlichkeit einer Unterschrift des Vorsitzenden bei Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsschrift; Haftung des Anschlussinhabers bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein “Pay by Call-Verfahren”