Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit trotz kontinuierlichen Aufenthalts von zehn Jahren wegen Vorliegens von zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit bei massiver Gewaltkriminalität
Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit trotz kontinuierlichen Aufenthalts von zehn Jahren wegen Vorliegens von zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit bei massiver Gewaltkriminalität
Weiterhin kein nationales Abschiebungsverbot hinsichtlich des Ziellandes Afghanistan für männliche, arbeitsfähige Asylbewerber der Volksgruppe der Hazara
Weiterhin kein nationales Abschiebungsverbot hinsichtlich des Ziellandes Afghanistan für männliche, arbeitsfähige Asylbewerber der Volksgruppe der Hazara