Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache mangels hinreichend substantiierter Begründung – Möglichkeit eines bisexuellen Asylsuchenden zur Geheimhaltung seiner sexuellen Identität im Herkunftsstaat rechtfertigt eine Versagung asylrechtlichen Schutzes nicht