War es bis vor etlichen Jahren noch undenkbar, eine Ehe scheiden zu lassen, so ist eine Scheidung heute gesellschaftlich akzeptiert. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen einen deutlichen Trend: Beinahe jede zweite Ehe wird im Laufe der Zeit geschieden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
(Rücknahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 45 Abs 3 S 3 SGB 10 – Wiederaufnahmegrund gem § 580 ZPO – arglistige Täuschung – Betrug – Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft – Vorliegen eines Restitutionsgrundes – keine Erforderlichkeit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung)
Erstreckung der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils zugunsten einer Partnerschaftsgesellschaft auf die auf Zahlung eines Abfindungsguthabens in Anspruch genommenen Partner