Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des durch die Patentverletzung erzielten Gewinns nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Anspruch auf Rechnungslegung über den erzielten Gewinn, Gestehungskosten und betriebene Werbung – Spannungsversorgungsvorrichtung
Patentbeschwerdeverfahren – „Kommunikationsverfahren und -anordnung“ – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der 15. Jahresgebühr mit Verspätungszuschlag – zur Wiedereinsetzung bei unvollständiger oder unzutreffender Gebührenauskunft des DPMA
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren zur Herstellung von Gelfolien“ – zur Offenbarung – zur Ausführbarkeit – eine in Ausführungsbeispielen eines Patentanspruchs beschriebene, andere Verfahrensführung führt nicht dazu, dass ein beanspruchtes Verfahren nicht ausführbar ist
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Hydrodynamischer Drehmomentwandler“ – zum Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung eines Einspruchs bei Weigerung der Patentinhaberin, die geforderte Freistellungserklärung abzugeben – fehlender Anhaltspunkt dafür, dass die Einsprechende aus dem erloschenen Patent oder für Verletzungen in der Vergangenheit in Anspruch genommen werden könnte – keine Ableitung eines Rechtsschutzinteresses an der Weiterverfolgung des Einspruchs
Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Aufteilen einer Ressource in einem mehrfädigen Prozessor“ – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Verstoß gegen die Verfahrensökonomie
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Repellentmittel“ – zur unzulässigen Erweiterung – breit formulierter Anspruch – ein in der Anmeldung und in der Patentschrift beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt sich für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeinen technischen Lehre dar – diese Lehre ist in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung und der Patentschrift entweder in Gestalt eines bereits formulierten Anspruchs oder nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen als zum Gegenstand der beanspruchten Erfindung gehörig entnehmbar – keine unzulässige Verallgemeinerung eines Ausführungsbeispiels;