Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung
Sozialgerichtliches Verfahren – elektronischer Rechtsverkehr – sicherer Übermittlungsweg – Versendung eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte elektronische Signatur aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – keine Identität des tatsächlichen Versenders mit der die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernehmenden Person – eingescannte Unterschrift als einfache Signatur
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen (Verdachts) Meldung als sog. „schwieriger Verfahrensbeteiligter“ bzw. sog. „Reichsbürger“, erforderlicher Verdachtsgrad für die behördliche Absetzung einer derartigen (Verdachts) Meldung, Einschätzungsspielraum der meldenden Behörde, zum Zeitpunkt der Verdachtsmeldung gegebenes Vorliegen von hinreichenden Anhaltspunkten für die Prüfung der Zugehörigkeit des Klägers zur sog. „Reichsbürgerbewegung“ (hier bejaht)