Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im “PSPP-Verfahren” – besondere Anforderungen des Amtes bereits ab Wahl, nicht erst ab Ernennung der betreffenden Richterpersönlichkeit – Verfahren über Antrag nach § 35 BVerfGG ist selbständige “Sache” iSd § 15 Abs 3 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 130 Abs 1 StGB – sowie zur Reichweite der anerkannten Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG – hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wegen Aufstachelung zum Hass iSd § 130 Abs 1 Nr 1 StGB