Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung – “Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VIII” – keine gleichzeitige Anhängigkeit oder nur kurzfristige zeitliche Überschneidung des Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit – weitgehend typische Vorgeschichte – Vertreter haben sich bereits mit Fragen der Verletzung und der Bestandskraft des Patents befasst – keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung – zur Notwendigkeit von Kosten für Privatgutachten – Gutachten soll in erster Linie dazu dienen, dem eigenen Vortrag mehr Gewicht zu verleihen – keine Erstattungsfähigkeit
Beweisaufnahme: Berücksichtigung eines Privatgutachtens durch den Tatrichter; Verwertung des Sachverständigengutachtens eines selbstständigen Beweisverfahrens