(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 17.05.2021 VIII B 88/20 – Prozesszinsen nach § 236 AO als Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 17.05.2021 VIII B 88/20 – Prozesszinsen nach § 236 AO als Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
Deliktische Haftung der Kraftfahrzeugherstellers gegenüber dem Käufer eines vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenen Neuwagens: Umfang der Haftung und Vorteilsausgleichung unter Anrechnung der gezogenen Nutzungsvorteile
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagenkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstandes von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung