Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen, Psychotherapeuten, Masterabschluss in „Klinischer, Psychologie und Psychotherapie“ ausreichend, Feststellungsinteresse (bejaht)
Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Feststellung des Erfüllens der Zugangsvoraussetzungen, Bezeichnung von Studiengängen im Gesetz, Anerkennung weiterer Studiengänge im Verwaltungsvollzug, Selbstbindung der Verwaltung, Masterstudiengang „Forschung und Entwicklung in der Erziehungswissenschaft“
Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Umwandlung einer Sonderbedarfszulassung in eine Regelzulassung nach partieller Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen