Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung beanstandet wird
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung: Anerkennung trotz formal nicht ordnungsgemäßer Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; fehlende Begründung der Entscheidung