Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage und einer entscheidungserheblichen Divergenz – absoluter Revisionsgrund der nicht ordnungsgemäßen Vertretung
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten, umstrittenen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Rechtsschutzinteresse an rückwirkender Erteilung eines Aufenthaltstitels – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
(Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen – Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG – Darlegung und Vorliegen einer Divergenz – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung)
(Krankenversicherung – Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bei neuen Behandlungsmethoden – Antragsrecht des Deutschen Behindertenrats – angemessene Vorkehrung zur Vermeidung der Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen – Nichtbestehen einer allgemeinen Fürsorgepflicht der Krankenkasse in diesem Bereich – sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Zulassungsgrund – Diskriminierungsverbot aus UN-Behindertenrechtskonvention entspricht dem Regelungsgehalt des Art 3 Abs 3 S 2 GG – Regelung des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt – Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als auch die normative Ausgestaltung des Verfahrens verstoßen nicht gegen Diskriminierungsverbot)