(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder im Ermessen des Tatgerichts liegende Anwendung der Regelungen über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren)
Bewilligung, Widerrufsbelehrung, Darlehensvertrag, AGB, Berufung, Revision, Grundschuld, Darlehen, Grundsatzbedeutung, Widerrufsrecht, Zahlung, Wirksamkeit, Widerrufsfrist, Auslegung, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg
Nichtzulassungsbeschwerde – Divergenz – überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Wiedergutmachung auf andere Weise – keine Geldentschädigung bei völlig aussichtsloser Ausgangsklage – Feststellung der Überlänge – tatsachengerichtliche Würdigung der Einzelfallumstände – keine Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des BGH oder BFH – Darlegungsanforderungen