Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: fehlendes Rechtsschutzinteresse für Wertfestsetzung bei Rücknahme der Verfassungsbeschwerde – zudem keine Anhaltspunkte für eine über den gesetzlichen Mindestwert hinausgehenden Festsetzung
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung der Kostenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren – Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert