Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens – Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen – “Monatsmitte” hinreichend bestimmt
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer als De-Mail eingereichten Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Schriftformerfordernisses gem § 23 Abs 1 S 1 BVerfGG