(Sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand – maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines hinreichend konkretisierten Überprüfungsantrages nach § 44 SGB 10 – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide ohne Darlegung von Gründen – keine Pflicht des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung)