Verwaltungsrecht

Trennung von Verfahren

Aktenzeichen  8 ZB 18.178

Datum:
19.2.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 3035
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 93 S. 2

 

Leitsatz

Verfahrensgang

M 2 K 17.3476, M 2 K 17.3478 2017-11-28 Urt VGMUENCHEN VG München

Tenor

Vom Verfahren 8 ZB 18.178 wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Az. 8 ZB 18.411 fortgeführt, soweit sich die Klägerin gegen den Bescheid der Beklagten vom 28. Juni 2017, die Zuteilung F…straße … betreffend, wendet und die Zulassung der Berufung gegen das Urteil im Verfahren M 2 K 17.3478 beantragt.

Gründe

Die Trennung der Verfahren beruht auf § 93 Satz 2 VwGO.
Die Klägerin hat in beiden Verfahren (M 2 K 17.3476 und M 2 K 17.3478) gesonderte Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt. Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2018 hat der Klägerbevollmächtigte dargelegt, dass die beiden in erster Instanz gestellten Anträge weiterverfolgt werden. Angesichts der unterschiedlichen Regelungsgegenstände der beiden Bescheide erscheint eine Trennung der Verfahren zweckmäßig.
Hinsichtlich des verbleibenden Antrags der Klägerin auf Zulassung der Berufung (Urteil im Verfahren M 2 K 17.3476; Zuteilung zur M…straße …) wird das Verfahren unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (146 Abs. 2 VwGO).


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben