Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts – fehlerhafte Ermessensausübung des Rentenversicherungsträgers – kein Vorliegen eines Ermessens- bzw Abwägungsdefizits bei Kenntnis der Rücknahmetatsachen oder grob fahrlässiger Unkenntnis
(Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des Sterbequartalsvorschusses bei Tod des Berechtigten während des Sterbevierteljahres)
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG – Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß – Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten Sachverhalten