Betriebliche Altersversorgung – Überführung in ein geändertes Versorgungssystem – Ausschluss von Arbeitnehmern, die bereits das 63. Lebensjahr vollendet haben – Verbot der Diskriminierung wegen des Alters
(Sozialhilfe – stationäre Eingliederungshilfe – Heranziehung zu den Kosten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts nach § 92 Abs 1 S 2 SGB 12 – Zuständigkeit – Ermittlung des normativen Bedarfs – Bemessung der Höhe nach § 82 Abs 4 SGB 12 aF – kein Ermessen – weiterer notwendiger Lebensunterhalt – Barbetrag zur persönlichen Verfügung – Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – Kosten für Nahrungs- und Putzmittel bei Systemversagen – keine Verweisung auf Zivilrechtsstreit gegen Einrichtungsträger)