Wettbewerbsverstoß im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Parteifähigkeit der ARD; Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung durch die über Smartphones kostenlos abrufbare Applikation eines Rundfunksenders; Bindung des Wettbewerbsgerichts an die rechtliche Bewertung der mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen – Tagesschau-App