Gesundheitsangaben auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels: Beifügen von speziellen gesundheitsbezogenen Angaben durch Verweis auf die Verpackungsrückseite – B-Vitamine II
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Sozialdatenschutz – Sammlung personenbezogener, nicht automatisiert verarbeiteter Sozialdaten – Kopien von Kontoauszügen in der Leistungsakte – eingeräumte Schwärzungsmöglichkeit – Zulässigkeit der Aufbewahrung für 10 Jahre – verfassungskonforme Auslegung