Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von Baustoffhandel in landwirtschaftliche Maschinenhandel in einer Gemengenlage nach § 34 Abs. 1 BauGB
Nachbarklage, Gebot der Rücksichtnahme, Lärmemissionen durch Parkplätze (gewerbliche Nutzung), Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums, Verstoß gegen Abstandsflächenrecht, Konkludente Abweichung (verneint)
Nachbarrechtsverletzende Unbestimmtheit einer Baugenehmigung für ein Gemeinschaftshaus mit Schießständen in Bezug auf das Rücksichtnahmegebot., Keine Betriebsbeschreibung oder sonstige Festsetzungen zu Nutzungszeiten, -intensität und