(Keine teleologische Reduktion des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG – Abzinsung von Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen – Herstellungskosten nach Fertigstellung eines Wirtschaftsguts – Gegenstand des Klagebegehrens – Körperschaftsteuerbescheid als Grundlagenbescheid für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 36 Abs. 7 KStG)
Versorgungsausgleich: Teilung eines neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH parallelverpflichtenden ruhenden Anrechts bei der VAP; Maßgeblichkeit des handelsbilanziellen Abzinsungsfaktors für die Verzinsung des Ausgleichswerts zwischen dem Ehezeitende und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich