Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten – Ausnahme bei offensichtlicher Haltlosigkeit des Rechtsmittels – nicht isoliert gerichtlich angreifbare behördliche Verfahrenshandlung – Erforderlichkeit der Bestellung bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit
Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – “Sporthelm” – BGH hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen – bindende Rechtsauffassung des BGH: fehlende Designfähigkeit mangels Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Feststellung der Nichtigkeit des Designs – Festsetzung des (Regel-)Gegenstandswertes
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verlangt die Möglichkeit, zu neuem Parteivorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen, falls das Gericht auf eine begründete Anhörungsrüge hin das Verfahren fortführt und jenes Parteivorbringen bei einer neuen Sachentscheidung berücksichtigen will – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)