Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe trotz ungeklärter Rechtslage – Geltendmachung von Kindesunterhalt im Eilverfahren – Zur Frage der Bedarfsdeckung durch Berufsausbildungsbeihilfe – Gegenstandswertfestsetzung