Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung trotz Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsatz- sowie für Divergenzzulassung (hier: bzgl der Beweislastverteilung bei Abtretung einer nicht beglichenen Forderung eines Unfallsachverständigen, sowie zur Anwendung der Bestimmungen des JVEG als Orientierungshilfe bei der Schätzung der tatsächlich erforderlichen Nebenkosten gem § 287 ZPO) – Annahme jedoch nach höchstrichterlicher Klärung nicht mehr angezeigt
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 10 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG