Voraussetzungen für einen Sitzungshaftbefehl gegen einen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Angeklagten bei öffentlicher Ladungszustellung
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: ua Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail – Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde der “Deutschen Friedensunion”