Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sehr schweres Dienstvergehen durch erhebliche, sexuelle, Distanzverletzung im Lehrer-Schüler-Verhältnis, (Strafrechtlich nicht relevanter) wiederholter Geschlechtsverkehr mit siebzehnjähriger Schülerin, Ermöglichung von Drogenkonsum
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Sehr schweres Dienstvergehen durch erhebliche, sexuelle, Distanzverletzung im Lehrer-Schüler-Verhältnis, (Strafrechtlich nicht relevanter) wiederholter Geschlechtsverkehr mit siebzehnjähriger Schülerin, Ermöglichung von Drogenkonsum