Fortsetzungsfeststellungsklage, Zulässigkeit bejaht, Präjudizinteresse, Öffnung eines Bekleidungsgeschäftes, E-Mail mit Aufforderung zur Schließung als Verwaltungsakt, sicherheitsrechtliches Einschreiten wegen Ordnungswidrigkeit rechtmäßig, Bekleidungsgeschäfte von Öffnungsuntersagung erfasst, Auslegung der 12. BayIfSMV, Bekleidungsgeschäfte keine sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte, keine Vergleichbarkeit mit Schuhgeschäften – gesundheitlicher Aspekt
Fortsetzungsfeststellungsklage, Zulässigkeit bejaht, Präjudizinteresse, Öffnung eines Bekleidungsgeschäftes, E-Mail mit Aufforderung zur Schließung als Verwaltungsakt, sicherheitsrechtliches Einschreiten wegen Ordnungswidrigkeit rechtmäßig, Bekleidungsgeschäfte von Öffnungsuntersagung erfasst, Auslegung der 12. BayIfSMV, Bekleidungsgeschäfte keine sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte, keine Vergleichbarkeit mit Schuhgeschäften – gesundheitlicher Aspekt
Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig betrieben werden dürfen, „kaschierte“ Normenkontrolle, Verfassungsmäßigkeit eines förmlichen Gesetzes als entscheidungserhebliche Vorfrage im Verwaltungsprozess
Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig betrieben werden dürfen, „kaschierte“ Normenkontrolle, Verfassungsmäßigkeit eines förmlichen Gesetzes als entscheidungserhebliche Vorfrage im Verwaltungsprozess