Disziplinarklage, Insbes. vorsätzliches unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst sowie Verstöße gegen Pflicht zu Verfassungstreue und Mäßigung und Zurückhaltung durch Gymnasiallehrerin, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Disziplinarrecht, Berufungsverfahren, Schulleiter eines Gymnasiums (BesGr. A 15 + Z), Untreue im besonders schweren Fall in drei tatmehrheitlichen Fällen, Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils, Widerruf eines Geständnisses
Weigerung online Unterricht als Lehrer während Corona-Krise nach den Vorgaben abzuhalten, wiederholt herabsetzende Äußerungen über Vorgesetzten, Das Gericht darf nach § 88 VwGO in der Höhe nicht über die verhängte Disziplinarmaßnahme in Gestalt einer Disziplinarverfügung hinausgehen